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Prana-Team Baden
Internetseite der Prana-Lehrer aus Baden:
Christoph Bruns, Christine Bruns, Michaela Dörner, Sandra Friedrich, Josef Gyuricza, Andreas Schmidt
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Sandra Friedrich, Telefon 07631 3723, prana-baden@web.de
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Richtlinien für die Prana-Anwendung
Prana-Heilung ersetzt nicht die herkömmliche, allopathische Medizin, sondern soll diese ergänzen. Bei schwerer Krankheit oder Fortbestehen der Symptome ist die Empfehlung sofort einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen.
Prana-Anwender sind keine Ärzte oder Heilpraktiker, aber Ärzte und Heilpraktiker können Prana-Anwender sein.
Rechtssicherheit für Prana-Anwender die nicht Arzt oder Heilpraktiker sind
Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03), ist für geistiges und spirituelles Heilen keine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich. Der Geistheiler darf sogar die Hände auflegen um die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Übertragen von positiver Energie allgemein und auf Zielorgane zu aktivieren. Dies gilt insbesondere für den Prana-Anwender, der ja den Patienten nicht berührt.
Was darf der Prana-Anwender nicht:
sich in die medizinische Behandlung oder Medikamenteneinnahme einmischen
Diagnosen stellen
Medikamente verschreiben
Medizinische Geräte verwenden
Heilversprechen abgeben
den Klienten vom Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers abhalten
Dem Klienten wird grundsätzlich empfohlen einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen. Die Prana-Anwendung kann ergänzend hierzu angewandt werden. Wenn nach dreimaliger Prana-Anwendung keine Verbesserung eintritt, sollte der Prana-Anwender einen erfahrenen Prana-Anwender APH bzw. mit Prana-Anwendungen vertrauten Arzt/Heilpraktiker hinzuziehen.
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